Ratgeber · Winterdienst Hamburg
Winterdienst beauftragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Herausgeber: Nordix Winterdienst, Am Hohen Hause 1, 22047 Hamburg
Beauftragen Sie den Winterdienst am besten im Herbst, deutlich vor dem Saisonbeginn am 1. November. Dann ist Ihre Fläche eingeplant, bevor die erste Glätte kommt, und der Vertrag startet mit der Saison. Die Räum- und Streupflicht gilt unabhängig davon, ob Sie schon jemanden beauftragt haben: Bei Schnee über Nacht muss der Gehweg werktags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut sein (§ 31 Abs. 3 HWG). Eine Beauftragung ist auch mitten in der Saison noch möglich.
Warum im Herbst und nicht erst beim ersten Schnee?
Die Räumpflicht wartet nicht auf Ihren Vertrag. Sie hängt am Grundstück und greift mit der ersten Glätte: Fällt Schnee über Nacht, muss der Gehweg werktags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr (§ 31 Abs. 3 HWG; hamburg.de/BUKEA). Wer erst beim ersten Schneefall nach einem Dienstleister sucht, hat die Pflicht zu diesem Zeitpunkt also längst.
Ein zweiter Blick auf den Kalender lohnt sich: Die Stadtreinigung Hamburg beginnt ihre eigene Winterdienst-Saison bereits Mitte Oktober (Quelle: Stadtreinigung Hamburg). Glätte richtet sich nicht nach dem 1. November. Ein früher Frost im Oktober trifft ein unvorbereitetes Grundstück genauso wie ein Januarsturm.
Für uns kommt ein praktischer Grund dazu. Unsere Touren entstehen vor dem Saisonstart: Wir bündeln Adressen nach Nachbarschaften und legen Reihenfolgen fest, damit die Wege zur Räumfrist frei sind. Eine Fläche, die im Herbst dazukommt, planen wir in Ruhe ein. Und wer früh dran ist, kann Nachbarn ins Boot holen, denn bei gemeinsamer Beauftragung teilen sich mehrere Grundstücke die Anfahrt.
Bis wann sollte der Vertrag stehen?
Unsere Empfehlung: so, dass der Vertrag zum regulären Saisonbeginn am 1. November startet, die Unterschrift also im Oktober fällt. Der Zeitraum vom 1. November bis 15. April lässt sich anpassen, wenn Ihr Objekt früher Schutz braucht. Verbindlich ist dabei nur eines: Je näher der erste Schneefall rückt, desto voller sind die Touren, und desto weniger Spielraum bleibt für Sonderwünsche bei Reihenfolge und Zeitraum.
In fünf Schritten durch die Vorbereitung
Die Vorbereitung ist überschaubar, wenn Sie sie der Reihe nach angehen:
- Flächen bestimmen. Klären Sie, welche Flächen im Winter frei sein müssen: Der Gehweg vor dem Grundstück ist Pflicht, Zufahrt, Zuwege und Hof sind Ihre Entscheidung.
- Zuständigkeit klären. Legen Sie fest, wer räumt: Sie selbst, oder Sie übertragen die Pflicht nach § 34 HWG auf eine geeignete Firma; worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, steht im eigenen Ratgeber. In Wohnanlagen und WEGs gehört die Beauftragung in die Hand der Verwaltung.
- Abrechnungsmodell wählen. Entscheiden Sie zwischen der Saisonpauschale, einem Festpreis für die ganze Saison, und der Abrechnung je Einsatz, bei der Sie nur die gefahrenen Einsätze zahlen.
- Angebot einholen. Schildern Sie die Flächen mit ungefährer Größe und gewünschtem Zeitraum. Ein Vor-Ort-Termin ist dafür in der Regel nicht nötig.
- Streugut für Restflächen besorgen. Für Flächen, die Sie selbst übernehmen, brauchen Sie zugelassenes abstumpfendes Streugut wie Sand, Splitt oder Blähton; Tausalz ist auf Hamburger Gehwegen verboten.
Mehr zu den Fristen steht im Ratgeber zu den Räumzeiten, mehr zum erlaubten Streugut im Ratgeber zum Streusalz-Verbot.
Was, wenn der Winter längst da ist?
Dann ist der zweitbeste Zeitpunkt: jetzt. Sie können uns auch mitten in der Saison beauftragen, etwa wenn Ihr bisheriger Winterdienst ausgefallen ist oder eine Fläche neu dazukommt. Wir sehen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen nach einem kurzen Anruf verbindlich zu, ob und ab wann wir übernehmen. Ein Versprechen, jede Adresse sofort aufzunehmen, geben wir bewusst nicht; was wir zusagen, halten wir auch bei Dauerfrost.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Räum- und Streupflicht in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Kann ich den Winterdienst auch mitten in der Saison beauftragen?
Ja. Sie können uns auch beauftragen, wenn die Saison schon läuft, etwa wenn Ihr bisheriger Dienst ausgefallen ist. Ob und ab wann wir Ihre Fläche übernehmen, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Anruf verbindlich zu.
Gilt die Räumpflicht schon, bevor ich jemanden beauftragt habe?
Ja. Die Pflicht hängt an Ihrem Grundstück, nicht am Vertrag. Sobald Schnee liegt oder Glätte auftritt, gelten die Fristen des § 31 HWG: werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr (Quelle: hamburg.de/BUKEA).
Was muss ich beim Anruf über meine Flächen wissen?
Es reicht, wenn Sie die Flächen beschreiben können: Gehweg, Zufahrt, Zuwege oder Hof, dazu die ungefähre Größe. Einen Vor-Ort-Termin brauchen wir dafür in der Regel nicht.
Ab wann startet die Stadtreinigung ihren Winterdienst?
Die Stadtreinigung Hamburg fährt ihre Winterdienst-Saison von Mitte Oktober bis Mitte April (Quelle: Stadtreinigung Hamburg). Sie bedient dabei Fahrbahnen und bestimmte öffentliche Flächen; der Gehweg vor Ihrem Grundstück bleibt Sache der Anlieger.